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Deutsche Ayurveda Stiftung

Unsere Ziele

Die Deutsche Ayurveda Stiftung setzt sich mit Nachdruck für die Professionalisierung und Verbreitung des Ayurveda ein. Unser Ziel ist es, die einzigartigen Fähigkeiten dieser traditionellen Heilkunde einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und durch evidenzbasierte wissenschaftliche Forschung zu untermauern. Dabei arbeiten wir an der Integration des Ayurveda in das deutsche Gesundheitssystem, um dessen Bekanntheit und Akzeptanz nachhaltig zu steigern und einen ganzheitlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung zu leisten.

Stiftungszweck

Zur Untermauerung des Ayurveda in Deutschland

Die Deutsche Ayurveda Stiftung verfolgt den Zweck, Projekte mit Bezug zu Ayurveda zu fördern, insbesondere in Wissenschaft und Forschung, im Bereich der Bildung und Ausbildung und im Zusammenhang des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege

Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch

  1. Förderung von Projekten, welche von anderen steuerbegünstigten Organisationen oder solchen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden wie
    • Teil- und Vollförderung von Forschungsprojekten
    • Förderung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten
    • Förderung von Projekten im Bildungs- und Gesundheitswesen 
  2. Durchführung eigener Projekte zur Gesundheitsbildung und -pflege mit Ayurveda-Bezug in Einrichtungen des Gemeinwohls wie Sozialeinrichtungen, Schulen, Kindergärten und anderen gemeinnützigen Einrichtungen
  3. Stipendienvergabe im Bereich des Ayurveda
  4. Öffentlichkeitsarbeit zur Gesundheitsbildung und -versorgung im Bereich Ayurveda

Die Treuhandstiftung

Die Stiftungsform im Überblick

Die Deutsche Ayurveda-Stiftung (DAS) ist eine Treuhandstiftung. Eine Treuhandstiftung ist eine Stiftung, die rechtlich durch einen Treuhänder vertreten und auch verwaltet wird; im Fall der DAS ist dies der Ayurveda Dachverband Deutschland e. V. (ADAVED).

Die DAS wurde durch einen Vertrag zwischen den neun Gründungsstiftern und dem ADAVED (Treuhänder) am 6. Mai 2024 gegründet. Mit dem Vertrag haben die Gründungsstifter dem Treuhänder das Stiftungsvermögen übertragen unter der Auflage, dass das Stiftungskapital und Spenden getrennt vom Vermögen des ADAVED mit eigenem Konto verwaltet werden und der dauerhafte Erhalt des Stiftungsvermögens anzustreben ist. Die Erträge aus dem Vermögen sowohl als auch Spenden darf der Treuhänder ausschließlich für die in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecke verwenden. Über die Projektanträge entscheidet das Kuratorium der Treuhandstiftung.